An jedem Mittwoch findet in der ersten großen Pause in Dörverden und Barme ein gesundes Schulfrühstück, organisiert von den Frühstückseltern, statt.
Traditionell
werden ein Mal im Jahr an der Grundschule Dörverden (an beiden Standorten) Waffeln gebacken und kostenlos an die Schüler und Lehrer verteilt. Um 8.00 Uhr treffen sich die Elternsprecher
aller Klassen in der Pausenhalle. Bewaffnet mit Waffeleisen, Teig, Kellen, Servietten und sonstigen Gerätschaften werden je nach Steckdosenabsicherungen die Stationen aufgebaut.
Wer mag, kommt verkleidet. Der Waffelteig wird nach einem alten Geheimrezept des Schulvereins Dörverden e.V. hergestellt. Nach einer Viertelstunde, duftet es bereits nach leckerem Backwerk. Die
Klassen werden nach und nach geholt und jeder darf sich eine Waffel mitnehmen.
Die Waffelbäcker haben beim Backen und Kaffeetrinken natürlich auch jede Menge Spaß. Wenn alle Klassen einmal dran waren, beginnt der Spaß von neuem und alle bekommen alle noch eine zweite Waffel.
Nach der 2. Stunde ist dann "Große Pause" und der Waffelteig neigt sich dem Ende zu. Die restlichen Waffeln werden unters Volk gebracht und es geht ans Aufräumen.
Ab der dritten Stunde dürfen die Kinder dann in alle Klassen gehen und an den, von Ihnen in den ersten beiden Stunden vorbereiteten Stationen spielen. Da müssen die Waffelmamis (in diesem Jahr war leider weit und breit kein Papi in Sicht) natürlich noch einen kurzen Blick werfen. Dann heißt es auch schon wieder Abschied nehmen, bis zum nächsten Jahr - ach, wäre nur öfter Fasching!
Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Sie trifft sich ca. zweimal im Jahr zu einem Elternabend in der Schule. Zu Beginn des ersten Schuljahres beruft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer den Elternabend ein. Danach wird dieser von den Elternsprechern organisiert. Bei dieser Gelegenheit berichtet die Lehrkraft über die Belange der Klasse und den Unterricht. Zum Beispiel wird über den Leistungsstand der Klasse oder über geplante Aktivitäten berichtet.
Die Klassenelternschaft wählt auf dem ersten Elternabend die Elternvertreter und ihre Stellvertreter. Diese werden für zwei Jahre gewählt. Die Klassenelternvertreter sind automatisch Mitglieder des Schulelternrates (SCHER).Außerdem werden Elternvertreter für die Klassenkonferenzgewählt.
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Vertreter bilden den Schulelternrat. In diesem Gremium werden alle schulischen Fragen erörtert. Der SCHER vertritt die Interessen der Eltern- und Schülerschaft gegenüber der Schule. Die Sitzungen des Schulelternrates finden mindestens zweimal im Jahr statt.
Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und zwei Stellvertreter(innen) für zwei Jahre.
Aus dem SCHER werden ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Gemeindeelternratund ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für den Kreiselternratgewählt.
Zusätzlich werden für jede Fachkonferenz zwei Elternvertreter gewählt.
Außerdem werden aus dem SCHER sechs Eltern in die Gesamtkonferenzgewählt.
Des Weiteren wählt der SCHER die vier Elternvertreter und vier Stellvertreter des Schulvorstands, die aber nicht im SCHER Mitglied sein müssen.
Der Gemeindeelternrat wählt eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter(in) und bis zu drei Beisitzer. Der Gemeindeelternrat kann Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Der Schulträger hat ihm die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Hier treffen sich die gewählten Vertreter der Schulen in der Gemeinde Dörverden. Der Vorsitzende hat einen Sitz im Schulausschuss des Gemeinderates Dörverden.
Hier gehen die gewählten Vertreter des SCHER hin und wählen den Kreiselternrat. Der Kreiselternrat wählt einen Vorstand, der sich dann um die Belange aller Schulen des Landkreises Verden kümmert und darauf achtet, dass alle Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Hier werden dann Vertreter für den Schulausschuss des Landkreises entsandt.
Die Klassenkonferenz entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen. Insbesondere über das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordinierung der Hausaufgaben, die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen. In der Klassenkonferenz sind alle Lehrkräfte, die dort in der Klasse unterrichten, sowie zwei Elternvertreter.
Die Fachkonferenzen entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie die Einführung von Schulbüchern. In jeder Fachkonferenz sind alle Lehrer, die das Fach unterrichten und zwei Elternvertreter. Sie tagen mindestens einmal im Jahr.
In der Gesamtkonferenz kommen die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse. Sie legt Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, sowie Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung fest. Die Schulleiterin berichtet über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule. In der Gesamtkonferenz sind alle Lehrer, die pädagogischen Mitarbeiter der Schule, Referendare und Anwärter und sechs Elternvertreter. Sie tagt dreimal im Jahr.
Der Schulvorstand gestaltet die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung. Die Schulleiterin unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen. Der Schulvorstand entscheidet über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin, Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Besetzung der Stelle der Schulleiterin bzw. des Vertreters, Schulpatenschaften, Namensgebung, Durchführung von Projektwochen, Werbung und Sponsoring und die Überprüfung der Arbeit der Schule. Der Schulvorstand besteht aus acht Vertretern, vier Lehrer- und vier Elternvertretern.
Machen auch Sie im Interesse der Kinder mit und beteiligen sie sich aktiv an der Gestaltung des Schullebens. Es lohnt sich!