Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wenn viele Menschen in einem Haus zusammen kommen, geht es nicht ohne eine Ordnung. Unsere Schulordnung ermöglicht uns Freiheiten und Rechte, fordert aber auch bestimmte Pflichten. Nur wenn alle sich in diese Ordnung einfügen, können wir es schaffen, dass sich jeder Einzelne auch wohlfühlt.
Allgemeine Grundsätze
Vor dem Unterricht
Wenn Du mit dem Fahrrad zur Schule kommst, ist es natürlich in einem verkehrssicheren Zustand und Du trägst bitte unbedingt einen passenden Helm. Um zu den Fahrradständern zu gelangen, schiebst Du Dein Fahrrad über den Schulhof, damit kein Unfall geschieht und kein Kind verletzt wird. Im Straßenverkehr verhältst Du Dich natürlich auch umsichtig und hältst Dich immer an die Verkehrsregeln.
Beachte Deine Schulanfangszeiten! Komme stets pünktlich, aber nicht zu früh zur Schule. 5 bis 10 Minuten vor der 1. Stunde wartest Du auf dem Schulhof auf das Klingeln, um in Deinen Klassenraum zu gehen. Auf den Fluren musst Du langsam und umsichtig gehen, Rennen und Rollern ist verboten!
Deine Jacke und auch Deinen Sportbeutel hängst Du ordentlich an den Garderobenhaken.
Jeder soll sich nach dem Klingeln auf seinen Platz setzen und dort ruhig auf seine Lehrerin/seinen Lehrer warten.
Unterricht und Pausen
Damit Du viel lernst, arbeitest Du im Unterricht immer aufmerksam und konzentriert mit.
Mit allen Schulbüchern und Materialien gehst Du sorgsam und gewissenhaft um. Damit noch viele andere Schüler die geliehenen Schulbücher benutzen können, versiehst Du sie mit Deinen Eltern mit einem Schutzumschlag. Stark beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen ersetzt werden.
Die Toiletten werden grundsätzlich nur in den Pausen aufgesucht. Sollte es während einer Unterrichtsstunde trotzdem erforderlich werden, darf nur ein Kind zur Toilette gehen und muss schnellstens wieder in den Klassenraum zurückkehren. Bitte verlasse die Toilette so, wie Du sie vorgefunden hast, denn wer möchte schon eine schmutzige Toilette benutzen!
Nach dem Ende der Unterrichtsstunde gehen alle Kinder auf direktem Wege auf den Schulhof. Das Schulgebäude darfst Du in der großen Pause nur betreten, wenn Du die Toilette aufsuchen willst oder Dir beim Hausmeister etwas kaufen möchtest. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.
Auf die angepflanzten Bäume und Büsche müssen wir Rücksicht nehmen. Bäume und Zäune sind keine Klettergerüste! Wenn das Klingelzeichen zum Pausenende ertönt, gehst Du auf direktem Wege umsichtig in den Klassenraum zurück.
Bei Regenwetter erfolgt eine Durchsage, dann verbringst Du die Pause im Klassenraum. Toben ist nicht erlaubt.
Nach dem Unterricht
Deinen Sitzplatz und Deinen Klassenraum verlässt Du immer aufgeräumt und sauber. Stelle bitte Deinen Stuhl nach der letzten Stunde hoch.
Achte darauf, dass Du alle Deine Materialien, die Du für die Hausaufgaben oder zum Lernen zu Hause brauchst, in Deinem Ranzen hast. Solltest Du etwas in der Schule vergessen haben, musst Du am Nachmittag och mal zur Schule kommen und Dir von einer Reinigungskraft die Klassentür aufschließen lassen. Die Schule ist bis 16.30 Uhr geöffnet.
Unfälle und Schäden
Verhalte Dich stets so, dass Du andere und Dich selbst nicht verletzt. Das Mitbringen von Waffen, Messern, Feuerzeugen, Zündhölzern u.ä. ist verboten.
Unfälle und Schäden werden bitte sofort einem Lehrer, der Aufsicht oder dem Hausmeister gemeldet. Mutwillige Beschmutzungen müssen von den Verursachern selbst wieder beseitigt werden.
Sachen, die Du findest, gibst Du bitte beim Hausmeister ab.
Hinweise für die Eltern
Laut niedersächsischem Schulgesetz besteht für Ihr Kind Schulpflicht. Sie haben dafür zu sorgen, dass Ihr Kind am Unterricht, an den sonstigen Veranstaltungen der Schule, an den Maßnahmen der Schulgesundheitspflege regelmäßig teilnimmt und die ihm obliegenden Pflichten erfüllt (§71 Niedersächsisches Schulgesetz).
Bitte warten Sie auf dem Schulhof oder im Eingangsbereich auf Ihre Kinder, wenn Sie sie abholen, damit der Unterricht in den Klassen nicht gestört wird.
Melden Sie Ihr krankes Kind am Krankheitstag vor dem Unterricht telefonisch oder bei der Klassenlehrkraft ab. Jegliches Fehlen muss grundsätzlich schriftlich entschuldigt werden. Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Bei längerer Nichtteilnahme am Sport-und Schwimmunterricht (ab 2 Wochen) ist ein ärztliches Attest nötig.
Beurlaubungen bis zu 3 Tagen können durch die Klassenlehrer/innen erfolgen. Längere Beurlaubungen müssen rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.
S. Lüscher
Schulleiterin